
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss vom 08.02.2016 – 14 U 895/15 – klargestellt, dass es eine über Jahre hinweg von der PSD Bank verwendete Widerrufsbelehrung für unzureichend und daher den Widerrufs des Verbrauchers für wirksam erachtet.Bereits das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in der ersten Instanz die Fehlerhaftigkeit der von der PSD-Bank verwendeten Widerrufsbelehrung festgestellt (Urt. v. 20.04.2015 –
