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Widerrufsbelehrung der Sparkasse Nürnberg fehlerhaft

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 02.03.2016 – 6 O 6071/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Nürnberg eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet. In einem von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg, betreuten Verfahren ist das Landgericht Nürnberg der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt

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BGH: Bauträgervertrag unwirksam bei langer Bindungsfrist

Der BGH hat mit einer unlängst ergangenen Entscheidung vom 26.02.2016 – V ZR 208/14 – seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Bauträgerverträgen bzw. überhaupt zu notariell zu beurkundenden Immobilienkaufverträgen konsequent fortgesetzt. Vor allem bei dem Vertrieb sog. Schrottimmobilien hat sich in den vergangenen Jahren ein Procedere eingebürgert, bei dem Käufer und Verkäufer nicht gemeinsam beim Notar zur Beurkundung erscheinen. Vielmehr sucht

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CG Crassus Germanum GmbH und CG Service & Verwaltung mbH insolvent!

In den vergangenen Jahren hat die CG-Group Photovoltaikanlagen an Privatanleger vertrieben. Es wurde mit Renditen von mehr als 7 % geworben. In den letzten Monaten sind vereinbarte Ausschüttungen ausgeblieben. Nunmehr haben Unternehmen der CG-Group Insolvenz angemeldet. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist eingesetzt. Anleger bangen nun um ihr Geld. Vielfach haben sie die Photovoltaikanlagen mit Darlehen finanziert, die ihnen gleichzeitig mit der

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Ewiges Widerrufsrecht für Darlehensnehmer wird abgeschafft!

Nun ist es amtlich. Der Bundestag hat am 18.02.2016 das ewige Widerrufsrecht für Darlehensnehmer bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Immobilienkreditverträgen abgeschafft. Betroffen sind zum einen Darlehen, die ab dem 22.03.2016 abgeschlossen werden. Zum anderen sind Darlehen betroffen, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen worden sind. Für diese Altverträge gilt nun eine Karenzfrist bis einschließlich 21.06.2016. Bis dahin können Verbraucher

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Sparkasse verurteilt: Widerrufsbelehrung fehlerhaft!

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer unlängst ergangenen Entscheidung vom 16.12.2015 – 10 O 4081/15 (noch nicht rechtskräftig) – in einem von der KSR betreuten Fall eine von der Sparkasse Nürnberg im Juni 2008 verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft erachtet und damit den Widerruf des Klägers für wirksam erklärt. Damit schließt sich das Landgericht Nürnberg-Fürth in seiner Entscheidung der Rechtsauffassung des

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Schadensersatz wegen Vermittlung Schifffonds „unter Freunden“

Das Kammergericht Berlin hat unlängst mit Urteil vom 21.01.2016 – 4 U 63/13 – über eine interessante, aber nicht gänzlich unübliche Konstellation in der Vermittlung von Kapitalanlagen zu entscheiden.Üblicherweise finden Beratungsgespräche zu Kapitalanlagen nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in den Wohnräumen des Anlegers oder in den Geschäftsräumen des Beraters statt.In dem von der KSR betreuten Fall haben sich Bekannte zufällig

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Eile geboten – Ewiges Widerrufsrecht für Darlehensnehmer in Gefahr?

Tausende Darlehensnehmer haben in den vergangenen Monaten ihre Immobiliendarlehensverträge auch Jahre nach Abschluss deren Abschluss erfolgreich widerrufen und hierdurch vielfach mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro gespart. Hierbei haben sie von Versäumnissen der Banken und Sparkassen profitiert, die v.a. in dem Zeitraum zwischen September 2002 und Juni 2010 vielfach unzureichend über das einem Verbraucher bei Abschluss eines Darlehensvertrages zustehende Widerrufsrecht

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