
Geschäftsführer, die für Kapitalanlagen unrealistische Versprechungen machen, machen sich nicht nur haftbar, sondern auch strafbar. Besonders der Kapitalanlagebetrug steht im Fokus des Wirtschaftsstrafrechts, der bereits die bloße Täuschung, unabhängig von Vermögensschäden, unter Strafe stellt. Unsere Wirtschaftskanzlei bietet umfassende anwaltliche Leistungen zur Vorbeugung, Verteidigung und Beratung in Wirtschaftsstrafrechtsangelegenheiten, einschließlich Kapitalanlagebetrug, Subventionsbetrug, Kreditbetrug, Bilanzfälschung und regulärem Betrug. Uns ist es besonders wichtig,
