
Sparkassen müssen Zinsen nachzahlen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23. September 2025 gegen das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 28. Februar 2024 (Az. 101 MK 1/20) entschieden und damit die Rechte von Sparern gestärkt. Das BGH-Urteil korrigiert die bisherige falsche Zinsberechnung in Prämiensparverträgen. Die Entscheidung betrifft einen Fall gegen die Sparkasse Nürnberg. Dabei wurde klargestellt , dass bei der
