
Nun ist der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) endgültig der Geduldsfaden gerissen. Nicht anders ist die am 21.06.2021 erlassene und verkündete Allgemeinverfügung der BaFin zu verstehen, mit welcher diese Sparkassen nun auffordert ihre Kunden über die Unwirksamkeit der von ihnen formulierten Zinsanpassungsklauseln aufzuklären. Sparkassen werden nicht nur verpflichtet, ihre Kunden innerhalb der nächsten 12 Wochen im Detail über die Unwirksamkeit der
 
								