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Aufklärungspflichten auch nach Beitritt zu Anlagegesellschaft

Der BGH hat in einer Strafsache mit Beschluss vom 08.03.2017 – 1 StR 466/16 – eine auch für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger wichtige Entscheidung getroffen. Er statuiert eine Aufklärungspflicht von gesetzlichen Vertretern einer Fondsgesellschaft oder von Personen, die für eine juristische Person tätig sind, die ihrerseits gesetzliche Vertreterin der Fondsgesellschaft sind, im Hinblick auf die Verwendung der Anlegergelder auch nach

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Banken zur Prüfung der Kreditwürdigkeit verpflichtet

Verbraucher, die sich bei dem Traum vom Eigenheim „überhoben“ haben können ihre Hausbank in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber hat mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 Banken zahlreiche Pflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Immobiliendarlehensverträgen auferlegt, deren Verletzung eine Bank „teuer zu stehen“ kommen lassen kann. Nunmehr ist die Bank zu einer Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet, an deren Ende es

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Neue Kündigungswelle von Bausparkassen

Bislang haben sich Bausparkassen, die sich von unrentablen Bausparverträgen trennen wollten, auf Verträge konzentriert, bei denen die Zuteilungsreife bereits mehr als 10 Jahre bestand. Im Hinblick auf solche Verträge hat der BGH mit Entscheidung vom 21.02.2017 -XI ZR 272/16 – festgestellt, dass eine Kündigung durch die Bausparkasse aufgrund einer seit mehr als 10 Jahren bestehenden Zuteilungsreife in der Regel wirksam

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OLG Nürnberg bestätigt Widerruf gegen PSD-Darlehen

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss vom 08.02.2016 – 14 U 895/15 – klargestellt, dass es eine über Jahre hinweg von der PSD Bank verwendete Widerrufsbelehrung für unzureichend und daher den Widerrufs des Verbrauchers für wirksam erachtet.Bereits das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in der ersten Instanz die Fehlerhaftigkeit der von der PSD-Bank verwendeten Widerrufsbelehrung festgestellt (Urt. v. 20.04.2015 –

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Bares Geld durch Darlehenswiderruf sparen immer noch möglich

Bankkunden haben auch heute noch im Einzelfall die Möglichkeit, sich durch einen Widerruf sich von ihrem oftmals teuren Darlehensvertrag zu trennen und Geld zu sparen. Zwar hat der Gesetzgeber für „Altverträge“, welche bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind, eine Ausschlussfrist vorgesehen, welche am 21.06.2016 ausgelaufen ist. Von dieser Ausschlussfrist nicht betroffen sind Kreditnehmer, welche ihren Immobilienkredit nach dem 10.06.2010 abgeschlossen

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Musterwiderrufsbelehrung fehlerhaft – Sparda Bank unterliegt

Aufgrund einer durch den Gesetzgeber kurzfristig gesetzlich vorgegebenen Ausschlussfrist zur Ausübung des Darlehenswiderrufs haben tausende Bankkunden von ihrem Widerrufsrecht bis zum 21.06.2016 Gebrauch gemacht. Viele Bankkunden, welche diese Ausschlussfrist nicht wahrgenommen haben, weil sie von deren Existenz nichts wussten, hadern damit. Nicht selten kann aber auch heute noch ein Widerruf wirksam erklärt werden. Dies gilt im Einzelfall für Darlehensverträge, die

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Darlehenswiderruf auch nach dem 21.06.2016 noch möglich

Aufgrund einer durch den Gesetzgeber kurzfristig gesetzlich vorgegebenen Ausschlussfrist zur Ausübung des Darlehenswiderrufs haben tausende Bankkunden von ihrem Widerrufsrecht bis zum 21.06.2016 Gebrauch gemacht. Viele Bankkunden, welche diese Ausschlussfrist nicht wahrgenommen haben, weil sie von deren Existenz nichts wussten, hadern damit.Nicht selten kann aber auch heute noch ein Widerruf wirksam erklärt werden. Dies gilt im Einzelfall für Darlehensverträge, die nach

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BGH: Zukünftige Sondertilgungsrechte sind bei Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen

Mit seiner Entscheidung vom 19.01.2016 – XI ZR 388/14 – hat der BGH Banken bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Darlehensablösung Schranken gesetzt. Er hat eine von Bankenseite verwendete Regelung als mit dem Gesetz unvereinbar bezeichnet, mit welcher die beklagte Sparkasse zukünftige Sondertilgungsrechte im Rahmen einer vorzeitigen Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt wissen wollte,

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Widerrufsbelehrung der Sparkasse Amberg-Sulzbach fehlerhaft

Das Landgericht Amberg hat mit Urteil vom 29.02.2016 – 22 O 489/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Amberg-Sulzbach eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet.Die Sparkasse hat häufig in der Vergangenheit wie auch andere Sparkassen in ihrer Widerrufsbelehrung eine Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“

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Widerrufsbelehrung der Sparkasse Nürnberg fehlerhaft

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 02.03.2016 – 6 O 6071/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Nürnberg eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet. In einem von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg, betreuten Verfahren ist das Landgericht Nürnberg der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt

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