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Architektenrecht: Kein dauerhaftes Betretungsrecht für Architekten

Architektenrecht: Ein Architekt, der im Jahr 2013 den Umbau eines Wohnhauses geplant hatte, kann nicht beanspruchen, das Haus nach Fertigstellung zu betreten, um Fotos anzufertigen. Trotz einer Klausel im Architektenvertrag, die ihm dieses Recht auch nach Vertragsende zu gewähren schien, wurde seine Klage auf Zutritt abgewiesen. Die Klausel wurde für unwirksam erklärt, da sie den Bauherrn unangemessen benachteiligt (§ 307

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Architektenhaftpflicht: Haftungsfalle Baufeuchtigkeit

Bei der Errichtung einer diffusionsdicht ausgeführten Holzbaukonstruktion muss der bauüberwachende Architekt die Baufeuchte messen, da er bei Verletzung seiner Überwachungspflichten haftbar gemacht werden kann. Insbesondere in der Leistungsphase 8 ist das Nichtbeachten dieser Pflichten oft Grund für die Haftung des Architekten. Ein Fall des OLG Koblenz (BGH, Beschluss vom 21.01.2021 – VII ZR 140/18) illustriert, dass bei einem Feuchtigkeitsschaden in

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Architektenhaftung bei Verzögerungen und Baustopps

Der Wunsch von der eigenen Immobilie ist für viele Menschen ein absolutes Ziel. Allerdings wird der Bauprozess oft von rechtlichen Hindernissen begleitet, die nicht immer einfach zu erkennen sind.  Im Bereich des Bau- und Architektenrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten von dem Zeitpunkt der Planung eines Bauvorhabens beim Abschluss von Verträgen von Bau-, Architekten- und Grundstückskaufverträgen bis hin zur

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Länge der Verjährungsfrist bei Errichtung einer Photovoltaikanlage

In einer aktuellen Entscheidung vom 10.01.2019 – VII ZR 184/17 – hatte sich der BGH mit der Frage zu befassen, welche Verjährungsfrist zur Anwendung gelangt, wenn Ansprüche wegen fehlerhafter Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen eines Ingenieurs im Zusammenhang mit dem Einbau einer in die Fassade integrierten Photovoltaikanlage bei einer grundlegenden Umgestaltung eines Gebäudes zu klären sind. § 634 a BGB

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Unzulässige Nachforderung der Gemeinde bei städtebaulichem Vertrag

Mit einer Entscheidung vom 20.04.2018 – V ZR 169/17 – hat der BGH festgestellt, dass eine Vertragsregelung in einem städtebaulichen Vertrag zwischen einer Gemeinde und einem Bauherren gegen das Gebot der angemessenen Vertragsgestaltung verstößt, wonach dem Erwerber eine von einer Verkehrswertsteigerung des Grundstücks unabhängige Zuzahlung bei dessen Weiterverkauf innerhalb von acht Jahren nach Errichtung des Eigenheims auferlegt wird, sofern die

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Grundstückskaufvertrag kann nach Beurkundung formfrei geändert werden

Der BGH hat mit einem Urteil vom 14.09.2018 – V ZR 213/17 – eine mehr als dreißigjährige Entscheidung bestätigt, die für Käufer und Verkäufer von Immobilien von besonderem Interesse ist und ist damit zwischenzeitlich aufgekommener Kritik gegen diese alte Rechtsprechung entgegengetreten. Der Entscheidung des BGH lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem Käufer und Verkäufer einen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar beurkunden

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BGH: Bauträgervertrag unwirksam bei langer Bindungsfrist

Der BGH hat mit einer unlängst ergangenen Entscheidung vom 26.02.2016 – V ZR 208/14 – seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Bauträgerverträgen bzw. überhaupt zu notariell zu beurkundenden Immobilienkaufverträgen konsequent fortgesetzt. Vor allem bei dem Vertrieb sog. Schrottimmobilien hat sich in den vergangenen Jahren ein Procedere eingebürgert, bei dem Käufer und Verkäufer nicht gemeinsam beim Notar zur Beurkundung erscheinen. Vielmehr sucht

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