
Sei es auf Grund des in der Presse immer wieder aufgegriffenen „Pflegenotstandes“, oder aus anderen Gründen: Immer wieder werden pflegebedürftige Eltern oder Großeltern von den Kindern oder Enkelkindern gepflegt. Häufig bleibt diese Pflege dann an einem Kind „hängen“, während die Geschwister auf Grund ihrer persönlichen Verhältnisse sich nicht kümmern können, oder wollen. Im Erbfall stellt sich dann die Frage, ob
