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Die Insolvenz der DEGAG – Schadensersatz für Anleger

Die Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG) mit Sitz in Hamburg und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben Insolvenz angemeldet. Die DEGAG hat verschiedene Kapitalanlagen wie Genussrechte und Anleihen angeboten, die hohe Risiken beinhalten. Diese Anlagen sind nachrangig und unbesichert, was im Falle einer Insolvenz zu einem Totalverlust für die Anleger führen kann. In unserem Artikel vom 07.01.2025 haben wir bereits

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Immobilienkäufer können Reservierungsgebühren zurückfordern

Es ist ein bislang üblicher Vorgang. Man sucht eine Wohnung oder ein Haus und besichtigt mehrere in Betracht kommende Immobilien gemeinsam mit einem Makler. Nun muss die Finanzierung noch geklärt werden. Dies benötigt Zeit. Damit in dieser Zeit kein anderer die Immobilie einem vor der Nase wegschnappt legt der Makler eine Reservierungsvereinbarung vor, die man unterzeichnet und hierauf eine Reservierungsgebühr

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WEG Recht: Sondernutzung nicht gleich Sondereigentum

WEG Recht: Ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen möchte, muss zunächst einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft einholen oder durch eine Beschlussersetzungsklage führen, bevor er mit der Baumaßnahme beginnt, sofern die Baumaßnahme das Gemeinschaftseigentum betrifft, auch wenn er hieran ein Sondernutzungsrecht hat. Dies hat der BGH nun in einer Entscheidung vom 17.03.2023 – V ZR 140/22

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Immobiliendarlehen: Kann ich die Zahlung wegen Corona einfach verweigern?

In seinem neuen „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen, welche die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus abmildern sollen. Eine dieser Regelungen betrifft Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15.03.2020 abgeschlossen worden sind. Ansprüche der Banken und Sparkassen auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden, werden mit

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Zweiwochenfrist darf bei Beurkundung im Einzelfall unterschritten werden

Mit Entscheidung vom 23.08.2018 – III ZR 506/16 – hat der BGH klargestellt, dass ein Notar sich im Einzelfall nicht schadensersatzpflichtig macht, wenn er entgegen des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr.2 BeurkG im Falle der Beteiligung eines Verbrauchers bei der notariellen Beurkundung eine Beurkundung vornimmt, obwohl der Käufer den zu beurkundenden Vertrag nicht zwei Wochen lange vorliegen hatte.

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Sorglosigkeit von Verwaltern kostet Eigentümergemeinschaften Geld

Eine Hausverwaltung soll die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung entlasten. Hierzu zählen auch die Vorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlung sowie die Umsetzung der darin getroffenen Beschlüsse. Dabei spielt die Aufstellung und Ausformulierung der Tagesordnung sowie auch die Formulierung der in der Eigentümerversammlung durch die Wohnungseigentümer gefassten Beschlüsse eine besondere Rolle. Gerade bei der Aufstellung der Tagesordnung und der Beschlussfassung in der

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Grundstückskaufvertrag kann nach Beurkundung formfrei geändert werden

Der BGH hat mit einem Urteil vom 14.09.2018 – V ZR 213/17 – eine mehr als dreißigjährige Entscheidung bestätigt, die für Käufer und Verkäufer von Immobilien von besonderem Interesse ist und ist damit zwischenzeitlich aufgekommener Kritik gegen diese alte Rechtsprechung entgegengetreten. Der Entscheidung des BGH lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem Käufer und Verkäufer einen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar beurkunden

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Vom Immobilientraum zum Alptraum

Die Experten streiten sich, ob der Immobilienboom zwischenzeitlich seinen Zenit erreicht hat. Vielfach ist von einer Immobilienblase die Rede, deren Platzen fatale Folgen haben soll. Diese allgemeinen Einschätzungen sind für den einzelnen Immobilienkäufer unbedeutend, der sich den Traum von einer eigenen Immobilie erfüllen wollte und nun glaubt, sich in einem Alptraum zu befinden. Der Immobilienboom hat auch vielfach zu Übertreibungen

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KSR erstreitet Urteil für Schrottimmobiliengeschädigten

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Entscheidung vom 25.04.2017 – 9 O 2688/15 – einem von der KSR Rechtsanwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, vertretenen Schrottimmobiliengeschädigten Recht gegeben und den Verkäufer einer solchen Schrottimmobilie zur Rückabwicklung des Kaufes, mithin Schadensersatz und Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten, v.a. gegenüber der finanzierenden Bank, verurteilt. Der Verkäufer der Wohnung hatte im Jahre 2011 ein

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BGH: Notar haftet bei fehlender Information nach Erlöschen des Kaufangebots

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 21.01.2016 – III ZR 159/15 – eine Haftung eines beurkundenden Notars bejaht, der seinen Hinweis- und Belehrungspflichten nicht nachgekommen ist. Diese Entscheidung ist insbesondere für Opfer sog. Schrottimmobilien von nicht unerheblicher Bedeutung. Schrottimmobilienopfer sind regelmäßig über die Immobilie und ihren Wert getäuscht worden. Daher können sie Ansprüche gegen Verkäufer und / oder

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