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Windkraft u. Photovoltaik: Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen

Betroffene Anleger von Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen können erfolgreich die Übernahme von Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verlangen.Nicht selten versuchen sich Rechtsschutzversicherer ihrer Pflicht zur Übernahme der Kosten für ein Vorgehen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Windkraft- und Photovoltaikanlagen und der damit verbundenen Geltendmachung von Ansprüchen zu entziehen.So wird behauptet, dass die Errichtung und Finanzierung

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CG Service & Verwaltung: Der Insolvenzverwalter macht Ernst

Geschädigte Anleger der Crassus-Germanum-Gruppe haben in den vergangenen Tagen Post vom Amtsgericht Coburg erhalten. Sie werden aufgefordert, Stellung zu einem Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters der Firma CG Service & Verwaltung GmbH, einem Unternehmen der Crassus-Germanum-Gruppe, zu nehmen, welchen dieser parallel mit dem Antrag auf Durchführung eines Mahnverfahrens beim Amtsgericht Coburg eingereicht hat. Die CG Crassus Germanum hat in den vergangenen Jahren

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Bares Geld von der Lebensversicherung

In den vergangenen Jahren hat sich die in Deutschland sehr beliebte (fondsgebundene) Lebens- oder Rentenversicherung nicht selten als wirtschaftlicher Fehlgriff für Kunden erwiesen. Kunden, die ihre jährlichen Mitteilungen über die Entwicklung ihres Vertrages erhalten, müssen oftmals feststellen, dass die prognostizierten Renditen nicht erreicht werden. Aus diesem Grunde haben Versicherungsnehmer in der Vergangenheit ihren Versicherungsvertrag bereits gekündigt, obgleich sie häufig weit

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BGH: Unterstützung für Opfer sog. Schrottimmobilien

Mit seiner Entscheidung vom 19.01.2016 – XI ZR 388/14 – hat der BGH Banken bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Darlehensablösung Schranken gesetzt. Er hat eine von Bankenseite verwendete Regelung als mit dem Gesetz unvereinbar bezeichnet, mit welcher die beklagte Sparkasse zukünftige Sondertilgungsrechte im Rahmen einer vorzeitigen Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt wissen wollte,

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CG Crassus Germanum GmbH und CG Service & Verwaltung mbH insolvent!

In den vergangenen Jahren hat die CG-Group Photovoltaikanlagen an Privatanleger vertrieben. Es wurde mit Renditen von mehr als 7 % geworben. In den letzten Monaten sind vereinbarte Ausschüttungen ausgeblieben. Nunmehr haben Unternehmen der CG-Group Insolvenz angemeldet. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist eingesetzt. Anleger bangen nun um ihr Geld. Vielfach haben sie die Photovoltaikanlagen mit Darlehen finanziert, die ihnen gleichzeitig mit der

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Ewiges Widerrufsrecht für Darlehensnehmer wird abgeschafft!

Nun ist es amtlich. Der Bundestag hat am 18.02.2016 das ewige Widerrufsrecht für Darlehensnehmer bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Immobilienkreditverträgen abgeschafft. Betroffen sind zum einen Darlehen, die ab dem 22.03.2016 abgeschlossen werden. Zum anderen sind Darlehen betroffen, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen worden sind. Für diese Altverträge gilt nun eine Karenzfrist bis einschließlich 21.06.2016. Bis dahin können Verbraucher

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Schadensersatz wegen Vermittlung Schifffonds „unter Freunden“

Das Kammergericht Berlin hat unlängst mit Urteil vom 21.01.2016 – 4 U 63/13 – über eine interessante, aber nicht gänzlich unübliche Konstellation in der Vermittlung von Kapitalanlagen zu entscheiden.Üblicherweise finden Beratungsgespräche zu Kapitalanlagen nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in den Wohnräumen des Anlegers oder in den Geschäftsräumen des Beraters statt.In dem von der KSR betreuten Fall haben sich Bekannte zufällig

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Eile geboten – Ewiges Widerrufsrecht für Darlehensnehmer in Gefahr?

Tausende Darlehensnehmer haben in den vergangenen Monaten ihre Immobiliendarlehensverträge auch Jahre nach Abschluss deren Abschluss erfolgreich widerrufen und hierdurch vielfach mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro gespart. Hierbei haben sie von Versäumnissen der Banken und Sparkassen profitiert, die v.a. in dem Zeitraum zwischen September 2002 und Juni 2010 vielfach unzureichend über das einem Verbraucher bei Abschluss eines Darlehensvertrages zustehende Widerrufsrecht

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