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BGH – Widerspruch bei Lebensversicherung/ Rentenversicherung nur in Ausnahmefall rechtsmissbräuchlich

Häufig wurden Versicherungskunden bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages / eines Rentenversicherungsvertrages unzureichend über ihr Widerspruchsrecht / Rücktrittsrecht aufgeklärt. Oft stellt sich dies erst viele Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages heraus. Mangels ordnungsgemäßer Belehrung können Versicherungskunden auch nach Jahren noch den Rücktritt bzw. Widerspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft erklären und sich auf diese Weise von häufig wenig lukrativen Verträgen trennen, da bei unzureichender

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Neues zur Anlageberatung: Auf das Beratungsgespräch kommt es an

Oftmals gehen Klagen geschädigter Anleger geschlossener Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds) verloren, weil sie bei ihrem Beitritt zu dem jeweiligen Fonds durch Unterschrift bestätigt haben, den Verkaufsprospekt erhalten zu haben und auch der Vermittler bestätigt, dass sie vor dem Beitritt zu der Fondsgesellschaft den Verkaufsprospekt erhalten haben. In vielen Fällen beinhaltet der Prospekt zahlreiche Hinweise auf Risiken, auf welche der Anleger

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Anwaltshaftung im Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir haben uns aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts nicht nur auf die Beratung geschädigter Anleger und Investoren sowie die Vertretung von Bankkunden spezialisiert. Darüber hinaus beraten und vertreten wir durch Rechtsanwaltskollegen geschädigte Mandanten insbesondere in diesem Rechtsbereich. Das Bank- und Kapitalmarktrecht stellt in seinen Ausprägungen eine komplexe Spezialmaterie dar, die besondere Kenntnisse

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Aufklärungspflichten auch nach Beitritt zu Anlagegesellschaft

Der BGH hat in einer Strafsache mit Beschluss vom 08.03.2017 – 1 StR 466/16 – eine auch für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger wichtige Entscheidung getroffen. Er statuiert eine Aufklärungspflicht von gesetzlichen Vertretern einer Fondsgesellschaft oder von Personen, die für eine juristische Person tätig sind, die ihrerseits gesetzliche Vertreterin der Fondsgesellschaft sind, im Hinblick auf die Verwendung der Anlegergelder auch nach

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