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Ärger in der Erbengemeinschaft: Ein Miterbe blockiert

Seine Familie kann man sich nicht aussuchen. Seine Miterben auch nicht. Dennoch müssen die von dem Erblasser durch Verfügung von Todes wegen bestimmten Erben, die eine Erbengemeinschaft bilden, zusammenarbeiten, damit der Nachlass aufgeteilt werden kann. Blockiert ein Miterbe, dann kann dies zu erheblichen Problemen führen. Im Zweifel kann die Erbauseinandersetzung dann nur mit gerichtlicher Hilfe erfolgen. Denn Banken lösen Konten,

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Wenn ein Miterbe die Zusammenarbeit verweigert

Das deutsche Erbrecht geht mit all seinen Regelungen grundsätzlich davon aus, dass die Erben sich einigen und zusammenarbeiten. Auf persönliche Fehden und Familienstreitigkeiten nimmt das Gesetz wenig Rücksicht. Daher müssen Erben grundsätzlich gemeinsam bzw. mit Mehrheitsbeschluss handeln. Das gilt sowohl für die Verwaltung des Nachlasses, als auch für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Schwierig wird dies, wenn sich die Erben nicht

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