Aktuelles

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Pflichtteilsanspruch und die Nachlassregelung

Der Pflichtteil sichert den nächsten Angehörigen eines Erblassers einen Anspruch am Nachlass, falls sie enterbt oder im Testament übergangen wurden. Dies gilt primär für Kinder und Ehegatten/eingetragene Partner, unter Umständen auch für Enkel und Eltern. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall und verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis, absolut jedoch nach 30 Jahren. Der Pflichtteil kann nur unter strikten Bedingungen

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Festgeldangebote und Betrug im Internet

Wenn man im Internet nach Festgeldangeboten sucht, wird man schnell fündig. Zahlreiche Unternehmen werben mit der Vermittlung von Festgeldanlagen im Ausland, nutzen jedoch einen Betrugstrick, indem sie Anlegern Überweisungsdaten mit eigenem Namen als Kontoinhaber geben, die tatsächlich zu Konten der Verbrecher führen. Eine Festgelderöffnung muss immer persönlich erfolgen, auch bei Konten im europäischen Ausland. Warnsignale für Betrug sind unter anderem,

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Testamentsgestaltung, Pflichtteil, Erbstreitigkeiten

Erbrechtliche Fragen rechtzeitig klären lassen: In den nächsten zehn Jahren findet der größte Vermögenstransfer der Geschichte statt, bei dem das Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden. Viele haben jedoch kein Testament verfasst, was Konflikte unter den Erben begünstigt. Um dieses Vermögen für die nächste Generation zu sichern und Streitigkeiten zu vermeiden, ist frühzeitige Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung der Nachlasspläne

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Ausstiegsmöglichkeiten aus ThomasLloyd Anlagen – BGH Urteil

Ausstiegsmöglichkeiten aus ThomasLloyd Anlagen – BGH Urteil: Investitionen in riskante Finanzprodukte wie die von ThomasLloyd können sehr komplex und herausfordernd sein, v.a. wenn Besonderheiten der jeweiligen Anlageform nicht erläutert werden. Solche Finanzprodukte beinhalten aber die Potenzierung der Risiken für Anleger. In diesem Fachartikel werden Ausstiegsmöglichkeiten aus ThomasLloyd Anlagen und wichtige Gerichtsurteile (u.a. BGH Urteil) thematisiert und erläutert. Seit einer geraumen

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Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern – EuGH hat entschieden

Vorfälligkeitsentschädigung: Der EuGH hat mit einem aktuellen Urteil vom 09.09.2021 in drei Rechtsangelegenheiten für einen Schock bei deutschen Banken und Sparkassen gesorgt. Aufgrund einer europäischen Richtlinie sind Banken und Sparkassen seit 11.06.2010 verpflichtet ihre Kunden über die Möglichkeit der Kündigung eines Darlehens sowie über die Modalitäten und Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufzuklären. Zunächst galt diese Pflicht für Konsumentenkredite, seit 21.03.2016 auch

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