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Kündigung Prämiensparvertrag unwirksam

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einer aktuellen Entscheidung vom 29.03.2022 – 14 U 3259/20 – die von einer Sparkasse ausgesprochene Kündigung eines Prämiensparvertrags für unwirksam erklärt. Damit setzt das Oberlandesgericht seine kundenfreundliche Rechtsprechung im Komplex Sparkassen-Prämiensparen fort. Bereits am 16.11.2021 hat das Oberlandesgericht in einem anderen Fall ebenfalls eine Kündigung der Sparkasse für unwirksam erklärt. Beiden Entscheidungen liegen unterschiedliche Fallkonstellationen

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