Aktuelles

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Löffler Immobiliengruppe GmbH – was können Anleger tun?

Mit Beschluss vom 02.10.2025 hat das Amtsgericht Nürnberg das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Löffler Immobiliengruppe GmbH eröffnet. Den Antrag hat die Löffler Immobiliengruppe GmbH selbst gestellt. Dies ist die zwangsläufige Folge der Anordnung der BaFin vom 29.07.2025, wonach die Löffler Immobiliengruppe GmbH die von ihr im Zuge des Vertriebs sog. Nachrangdarlehen vereinnahmten Kundengelder an die Anleger zurückzahlen sollte.

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Cleantech – Erfolge für Kapitalanleger

Cleantech – Erfolge für Kapitalanleger: Trotz Aufforderungen und Kündigungen erhalten ThomasLLoyd Anleger kein Geld von ThomasLloyd zurück. Zahlreiche Anleger haben sich an ThomasLloyd Fonds,  sei es als stiller Gesellschafter oder mit Genussrechten beteiligt. Nicht selten wurden diese Beteiligungen als  „Private Placement „ ohne einen durch die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) genehmigten Prospekt vertrieben. In der neuesten “Wichtige Anlegerinformation” für Anleger der Zweiten,

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Te Solar Sprint: Kunden warten weiter vergebens auf Auszahlung

Kunden, die sich vor einigen Jahren auf Empfehlung der UDI GmbH auf den Abschluss von Nachrangdarlehen der te Solar-Sprint-Gesellschaften eingelassen haben, werden weiterhin auf eine hohe Belastungsprobe gestellt. Sie warten immer noch auf die Auszahlung ihrer Darlehen sowie der letzten Zinsrate. Aus Gesprächen mit besorgten Kunden ist zu erfahren, dass oftmals diese Geldanlage insbesondere mit einer schrittweise steigenden Verzinsung angepriesen

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