Anleger der Namensschuldverschreibung ProReal Europa 10 stehen möglicherweise vor einem nahezu vollständigen Verlust ihres investierten Kapitals. Ein Urteil des Landgerichts Stuttgart könnte jedoch Hoffnung auf Schadenersatz bieten:
Bei der Schuldverschreibung ProReal Europa 10 wurde ein Prospektfehler festgestellt. Das Gericht urteilte, dass Anleger im Emissionsprospekt nicht vollständig und zutreffend über die Risiken aufgeklärt wurden. Darüber wurde im Handelsblatt am 9. Dezember 2025 berichtet.
Der langjährige Finanzchef von Soravia, Peter Steurer, wurde gerichtlich dazu verpflichtet, einem Anleger fast 9.000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Der Anleger hatte im Oktober 2021 in den Fonds „ProReal Europa 10“ investiert, der über nachrangige Darlehen finanziert wurde. Der Fonds wurde im von Steurer mitunterschriebenen Prospekt als Blindpool-Gesellschaft gekennzeichnet.
Hintergrund
Am 05.05.2025 haben die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH verlautbart, dass sie an ihre Anleger weniger als 5 % auf den Nominalbetrag der Vermögensanlage an ihre Anleger zahlen können und auf bereits entstandene und noch entstehende Zinsansprüche keine Zahlungen leisten können.
Insofern droht ein fast vollständiger Zahlungsausfall für die Anleger.
Beide Gesellschaften haben sog. nachrangige Namensschuldverschreibungen herausgegeben. Hierbei handelt es sich vereinfacht gesagt um Darlehen, welche der Anleger der Emittentin zur Verfügung stellt, allerdings mit dem Pferdefuß, dass eine Rückzahlung des Darlehens bzw. Zinszahlungen unter dem Vorbehalt stehen, dass die Gesellschaft durch entsprechende Zahlungen an Anleger nicht in die Gefahr der Insolvenz gerät.
Daher handelt es sich bei Nachrangdarlehen oder Nachrangschuldverschreibungen um risikobehaftete Geldanlagen. In der Regel sind sich Anleger über die Risiken dieser Anlageformen nicht bewusst.
Über diese besonderen Risiken sind Anleger umfassend und ordnungsgemäß durch einen Anlagevermittler bzw. Anlageberater aufzuklären. Versäumt er dies so kommen Schadensersatzansprüche in Betracht.
Prospekthaftung – Blindpool – Risiko
Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass zum Zeitpunkt der Anteilszeichnung eines klagenden Anlegers am 18. Oktober 2021 das Konzept eines Blindpools nicht mehr gegeben war. Nach der Erstellung des Emissionsprospekts am 8. Juni 2021 und dem Abschluss eines Darlehensvertrags mit der SC Finance Four GmbH am 23. Juni 2021, flossen Anlegergelder an die SC Finance Four GmbH. Schlussfolgernd konnte nicht mehr von einem Blindpool ausgegangen werden.
Das Gericht sah eine Informationspflicht gegenüber den Anlegern als nicht erfüllt an und sprach dem klagenden Anleger Schadenersatz zu.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein weist darauf hin, dass viele Anleger, die nach dem 23. Juni 2021 gezeichnet haben, könnten grundsätzlich Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung zustehen. Auch der Emissionsprospekt der Schuldverschreibung ProReal Europa 9 erwähnte ein Blindpool-Konzept, trotz der Weiterleitung der Anlegergelder an die SC Finance Four GmbH.
Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR vertritt bereits geschädigte Mandanten, die in ProReal Europa 10 und ProReal Europa 9 investiert haben und bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an.
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