InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH im vorläufigen Insolvenzverfahren

Eine Woche nach Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens für die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Käufer darüber informiert, dass eine Fortführung der Projekte durch InnPro nicht möglich ist.

Frühzeitige professionelle Beratung ist essentiell, um im Rahmen eines Insolvenzverfahrens optimale Entscheidungen zu treffen und eigene Rechte zu wahren.

Daher ist es für alle Beteiligten von größter Bedeutung, sich in solchen Angelegenheiten frühzeitig von einem Experten professionell beraten und vertreten zu lassen, um die optimalen Entscheidungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens treffen und insbesondere die eigenen Rechte wahren zu können.

 

Hintergrund

 

Am 1. Dezember 2025 hat das Amtsgericht Stuttgart das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH, einen Projektentwickler und Produktpartner für Photovoltaikanlagen mit über 450 realisierten Projekten, eröffnet (Az. 14 IN 2139/25).

Nach aktueller Insolvenzordnung bestünde für den Insolvenzverwalter ein Wahlrecht, ob unvollständig erfüllte Verträge beendet werden oder nicht.

Trotzdem besteht das Ziel, die Projekte fertigzustellen. Dazu könnte der bisher beauftragte Generalunternehmer unter einem neuen Vertrag mit den Anlageneigentümern die Arbeit vollenden. Käufer sollen demnächst über die nächsten Schritte unterrichtet werden, dabei prüft der aktuelle Anlagenbetreiber den Zustand der Anlage und gegebenenfalls ein Angebot für die Fertigstellung unterbreiten wird.

 

Wer ist Eigentümer der Anlagen?

 

Investoren, die in Photovoltaikanlagen investiert haben, stehen aktuell vor der entscheidenden Frage, ob sie mittlerweile Eigentümer dieser Anlagen geworden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, könnten die Anlagen in die Insolvenzmasse einfließen, wodurch Anleger finanzielle Verluste erleiden würden.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein von der KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht empfiehlt die Überprüfung der Kaufverträge, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts des Eigentumsübergangs, u.a. um zu bewerten, ob die Zahlung ausstehender Raten sinnvoll ist, um Eigentum an den Anlagen zu erlangen.

Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen um ihre Verträge und möglicherweise daraus resultierende Zahlungsverpflichtungen wirksam zu beenden. Zusätzlich sollten Investoren prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadenersatz bestehen, vor allem wenn sie nicht angemessen über die Risiken der Anlage informiert wurden.

 

Es ist wichtig, zeitnah zu handeln, da Schadensersatzansprüche verjähren können.

 

Zusammenfassung wichtiger Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:

 Zeichnungsscheine und Verträge

– etwaige Korrespondenz mit der Gesellschaft

– Zahlungsnachweise

– Dokumentation, die Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente

– Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB

Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht für eine rechtliche Expertise und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete engagiert und durchsetzungsstark Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzschuldner, dem Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter oder den Mitgläubigern.

 

Zur Kontaktaufnahme

 

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
90449 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de

 

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR sind wir auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechten oder Nachrangdarlehen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.