ISAR-AMPER im Insolvenzverfahren – Schadenersatzansprüche anwaltlich prüfen zulassen

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Isar-Amper Erneuerbare Energien GmbH (Nürnberg, HRB 28232) wurde am 17.03.2026 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 21.04.2026 schriftlich einreichen.

Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Schwartz Harald bestellt.

Dieser teilt nun auf Nachfrage mit, dass er derzeit prüfe, wo sich die Blockheizkraftwerke befinden. Insofern sind Standort und wohl auch die Existenz der Blockheizkraftwerke aktuell ungeklärt.

Auch weitere Fragen bleiben aktuell unbeantwortet. So wurde damit geworben, dass selbst im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft der jeweilige Anleger in eine bestehende Grunddienstbarkeit eintreten könne und auch die Energielieferungsverträge der Gesellschaft so gestaltet seien, dass der Anleger in diese eintreten könne und auf diese Weise Einnahmen generieren könne.

Auf Nachfrage der Rechtsanwaltskanzlei KSR Nürnberg, werden weder Pachtverträge noch notarielle Urkunden über Grunddienstbarkeiten vorgelegt.

Die geschilderten Umstände lassen aktuell Schlimmes befürchten.

Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht verzeichnet aktuell eine hohe Anzahl an Anfragen von Anlegern und vertritt bereits zahlreiche Anleger, die in die Gesellschaft ISAR-AMPER investiert haben.

Da jede Beteiligungsform ihre Besonderheiten hat, sollten Anleger nicht lediglich auf allgemeine Informationen oder auf allgemeine Informationen i.V. mit  den Anlegerinteressengemeinschaften vertrauen, sondern sich über Ihre rechtliche Möglichkeiten anwaltlich beraten lassen.

Isar-Amper Erneuerbare Energien GmbH: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

 

Die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren ist ein wichtiger Schritt, um mögliche Verluste zu minimieren. Da die Insolvenzquote meist nur einen Bruchteil der Verluste deckt, empfehlen wir die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche, die zusätzlich oder alternativ zur Forderungsanmeldung geltend gemacht werden können.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nehmen wir für unsere Mandanten die ordnungsgemäße Anmeldung zur Insolvenztabelle vor. Sollten Forderungen vom Insolvenzverwalter bestritten werden, setzen wir die Ansprüche in einem Feststellungsverfahren durch. Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein, KSR Rechtsanwaltskanzlei empfiehlt Anlegern zur Schadensbegrenzung, unabhängig von einem Insolvenzverfahren, Schadenersatzansprüche prüfen zulassen, wenn sie nicht angemessen über die Risiken ihrer Geldanlage informiert wurden.

Hintergrund und Rückblick

 

Die ISAR-AMPER Erneuerbare Energien GmbH hat Blockheizkraftwerke zum Kauf angeboten. Es bestanden zwei Optionen, zum einen der Alleinerwerb durch einen Anleger oder die Gründung einer Gesellschaft mit mehreren Anlegern.

Sodann sollten diese Blockheizkraftwerke an die ISAR-AMPER Erneuerbare Energien GmbH zurück verpachtet werden. Mit den Einnahmen durch die Erzeugung von Strom und Wärme sollten sodann die monatlichen Pachtzahlungen erbracht werden.

Diese Pachtzahlungen bleiben nunmehr seit einigen Monaten aus. Vorläufiger Endpunkt war die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Die ISAR-AMPER Erneuerbare Energien GmbH mit Sitz in Nürnberg, eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HRB 28232, Geschäftsführer Manfred Friedrich Trost stand seit dem 1. August 2025 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Nürnberg hat im Zusammenhang mit dem Eigenantrag des Unternehmens auf Insolvenz umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein, KSR Rechtsanwaltskanzlei empfiehlt Anlegern zur Schadensbegrenzung, unabhängig von einem Insolvenzverfahren, Schadenersatzansprüche prüfen zulassen, wenn sie nicht angemessen über die Risiken ihrer Geldanlage informiert wurden. 

Mangelnde Aufklärung durch Anlageberater oder -vermittler kann die Grundlage für solche Ansprüche bilden.

Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht für eine rechtliche Expertise und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete engagiert und durchsetzungsstark Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzschuldner, dem Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter oder den Mitgläubigern.

Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.

Zur Kontaktaufnahme

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir auf die strategische Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechten oder Nachrangdarlehen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.