UBS (D) Euroinvest Immobilien in der Krise
Offene Immobilienfonds stehen aktuell aufgrund von signifikanten Abwertungen und aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt unter Druck.
Betroffene Fonds umfassen nicht nur Wohnen ZBI von Union Investment mit einer Abwertung von rund 17 Prozent im Sommer 2024 und den Leading Cities Invest von Kanam Grund mit mehrfachen Abwertungen seit Dezember 2023, die insgesamt etwa 28 Prozent betragen. Darüber hinaus liegen bei vielen Immobilienfonds die Börsenpreise aktuell unter den Anteilspreisen der Fondsgesellschaft. Es deutet auf mögliche weitere Abwertungen der betroffenen offenen Immobilienfonds.
Aktuell steht auch UBS (D) Euroinvest Immobilien auch unter Druck. Der UBS Euroinvest nimmt keine Fondsanteile mehr zurück. Der Fonds verfügt über rund 420 Millionen Euro und gilt als eher kleiner offener Immobilienfonds.
UBS hat beim offenen Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien sowohl die Rücknahme als auch die Ausgabe neuer Anteile ausgesetzt (ISIN: DE0009772616 / WKN: 977261). Es fehlt aktuell an kurzfristig verfügbarer Liquidität, um Rückgaben zu bedienen und zugleich den laufenden Betrieb des Sondervermögens sicherzustellen. Die Immobilienverkäufe zur Liquiditätsbeschaffung sind langwierig und in der aktuellen Marktlage nur mit Preisrisiken möglich.
Konsequenzen für Anleger und Investoren
Das investierte Kapital ist über die Fondsgesellschaft vorerst nicht verfügbar. Eine angeordnete Aussetzung kann bis zu 36 Monate dauern.
Bereits im Regelbetrieb bestehen Wartefristen (12 Monate bei Rückgabe, für Neuanleger ist mit bis zu 24 Monaten als Wartezeit zu rechnen ).
Steigende Zinsen, attraktivere Anlagealternativen und höhere Finanzierungskosten belasten die Immobiliengesellschaften weiterhin zunehmend. Zusätzlich drücken strukturelle Trends wie Homeoffice und Online-Handel die Werte von Büro- und Gewerbeimmobilien nach unten.
UniImmo Wohnen ZBI
Aufgrund von hohen Kündigungsraten und Mittelabflüssen sind die Möglichkeiten zur Rückgabe von Anteilen bei einigen Fonds eingeschränkt oder ausgesetzt worden, wie beim Wertgrund Wohnselect D seit dem 15. 01. 2026 und beim Wohnen Deutschland (Industria / IntReal) ab dem 26. 02. 2026.
Verschiedene Gerichte haben bereits Anlegern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie nicht angemessen über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt wurden.
Urteil Landgericht Stuttgart
Im Juni 2024 erlitt der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI einen Wertverlust von 17 Prozent, was zu erheblichen Verlusten für die Anleger führte. Eine Anlegerin erhielt vom Landgericht Stuttgart Schadensersatz, weil sie von ihrer Bank falsch beraten wurde. Das Urteil (Az. 12 O 287/24) unterstreicht die Möglichkeit, Schadensersatz auf Basis verschiedener rechtlicher Grundlagen (vertragliche und deliktische Anspruchsgrundlagen) im deutschen Recht geltend zu machen.
Urteil Landgericht Nürnberg-Fürth
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seinem Urteil vom 21. Februar 2025 (Az.: 4 HK O 5879/24) entschieden, dass der Fondsmanager von ZBI nicht mehr mit den Risikoklassen 2 oder 3 für den Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ werben darf.
Dieses Urteil, das ein früheres Versäumnisurteil bestätigt, zeigt auf, dass die Risikobewertung des Fonds für viele Anleger irreführend dargestellt wurde.
Kernaussagen des Urteils
- Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI sein Risiko in der Vergangenheit nicht korrekt bewertet hat.
- Trotz der Angabe eines niedrigen Risikoindikators von 2 oder 3 und der Empfehlung als sichere Anlage durch Volks- und Raiffeisenbanken, hat das Gericht festgestellt, dass die tatsächliche Volatilität des Fonds viel höher war.
- Ein Hauptkritikpunkt war die irreführende Risikoeinschätzung, die durch eine plötzliche Abwertung um fast 17 % im Sommer 2024 offensichtlich wurde.
- Zudem wurde keine tägliche Neubewertung des Fonds auf Basis des tatsächlichen Nettoinventarwerts vorgenommen, sondern lediglich eine Prognose verwendet.
- Dieses Urteil könnte signifikante Auswirkungen auch auf andere offene Immobilienfonds haben, die ähnliche Praktiken anwenden.
Signalwirkung für andere offene Immobilienfonds
Dem Urteil zufolge ist der Gesamtrisikoindikator, der die Stufen 1 (niedrigste Risiko) bis Stufe 7 (höchste Risiko) aufweist, soll die MRM-Klasse 6 (Marktrisiko-Wert-Klasse), unabhängig von der Bewertung der Kreditrisikoklasse (CRM-Klasse, Kreditrisiko-Wert-Klasse) angegeben werden, wenn die Preise bei einem Immobilienfonds nicht mindestens monatlich bewertet werden.
Diese Entscheidung vom Landgericht Nürnberg-Fürth am 21.02.2025 könnte prägend für die Risikobewertung anderer offener Immobilienfonds sein.
Das Urteil bietet betroffenen Investoren eine klare Basis für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
In Bezug auf offene Immobilienfonds konnten geschädigte Anleger bereits vielfach erfolgreich solche Ansprüche durchsetzen.
Schadensersatzansprüche für Anleger UBS (D) Euroinvest Immobilien und UniImmo Wohnen ZBI können entstehen
- wenn bei der Beratung, Vermittlung oder im Prospekt Fehler vorlagen, insbesondere wenn Risiken wie Abwertungen und Verluste nicht offengelegt wurden
- Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein weist darauf hin, dass der aktuelle Anteilspreis des Uniimmo: Wohnen ZBI deutlich unter dem von der Kapitalverwaltungsgesellschaft bewerteten liegt, wodurch Anleger bei einem schnellen Verkauf ihrer Anteile möglicherweise einen Verlust erleiden können, insbesondere nach dem Kursrutsch im Jahr 2024
- Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen Anleger über alle Risiken – auch die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme – aufgeklärt werden. Auch nach einer Kündigung der Beteiligungen können noch Ansprüche bestehen
- Ob einzelner Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt
Es ist wichtig, zeitnah zu handeln, da Schadensersatzansprüche verjähren können.
Unsere Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrechti KSR ist seit über 20 Jahren auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern im Vorgehen gegen fehlerhafte Anlageberatung spezialisiert und bietet bundesweite Vertretung an.
Wir sind bestens vertraut mit den Argumenten der Gegenseite und der aktuellen Rechtsprechung und stehen Ihnen gerne für eine Ersteinschätzung zur Verfügung.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst strategische Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
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