Die MABEWO Holding SE (ISIN: LU2640432121, WKN: A35JSX) führt als Muttergesellschaft eine deutsch/schweizerische Unternehmensgruppe (MABEWO GROUP). Die Produkte und Dienstleistungen der Konzerngesellschaften beinhalten integrierte Anlagen für Indoor Farming (Food, Feed und Phytopharma) und Agri-Photovoltaik von der Projektentwicklung bis zur Umsetzung.
Die Gesellschaft fokussiert sich auf die Zukunft der Lebensmittelproduktion und Energiegewinnung. Dabei setzt MABEWO auf die Kombination aus Agrartechnologie und erneuerbaren Energien. Im Juni 2024 wurde die Fusion zwischen der MABEWO AG/Schweiz und der MABEWO Holding SE/Luxemburg im luxemburgischen Handelsregister veröffentlicht.
Laut einer Mitteilung erhöht sich aufgrund dieser Fusion das gezeichnete Kapital der MABEWO Holding SE um 32.000.000 Stückaktien und beträgt insgesamt 32.250.000 Stückaktien im Nennwert von EUR 1.00 je Aktie. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt in Form der Hinterlegung einer Globalurkunde bei der deutschen Clearstream als Verwahr- und Clearingstelle.
Wiederaufnahme des Handels war für das zweite Halbjahr 2024 geplant.
Verdacht auf öffentliches Angebot eigener Aktien ohne erforderlichen Prospekt
Die MABEWO AG, die sich mit „grüner“ Technologie beschäftigt, hat bislang keinen transparenten Leistungsnachweis geliefert, ihr Vertrieb an deutsche Verbraucher birgt rechtliche wie wirtschaftliche Risiken.
Die BaFin hat einen begründeten Verdacht, dass MABEWO HOLDING SE in Deutschland Aktien ohne den notwendigen Prospekt öffentlich anbietet, geäußert. In Deutschland bildet das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen von der BaFin genehmigten Prospekt, sofern keine Ausnahmen vorliegen, nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung ein Verstoß.
Die BaFin überprüft in einem Billigungsverfahren, ob ein Prospekt den gesetzlichen Anforderungen entspricht, überprüft jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit oder die Seriosität des Emittenten. Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts, während die Verantwortlichen für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben haften.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein prüft aktuell Rückabwicklungsansprüche und stellt dabei fest, dass die Widerrufsfrist nie wirksam begann, wodurch Anleger auch heute ihr eingesetztes Kapital zurückfordern können.
Bei den überprüften Fällen genügten die über ein Onlineportal bereitgestellten Vertragsunterlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen an einen „dauerhaften Datenträger“ im Sinne des § 356 Abs. 3 BGB und Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB.
Außerdem ist die Widerrufsbelehrung inhaltlich mangelhaft.
Die Schweizer MABEWO AG hat deutschen Privatanlegern Genussscheine der Kategorie A verkauft, ohne dabei auf einen BaFin-genehmigten Prospekt, eine deutsche Vertriebserlaubnis oder eine korrekte Widerrufsbelehrung zu achten.
Zudem basiert der Vertrieb der Genussscheine auf einer prospektfreien Ausnahme der EU-Prospektverordnung, deren Voraussetzungen intransparent und rechtlich fragwürdig erscheinen, was die Nichtigkeit des Angebots und potenzielle Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüche nach sich ziehen könnte.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Rechtsanwaltskanzlei KSR empfiehlt Anlegern der MABEWO AG Ihre Beteiligung prüfen zu lassen und mögliche Rückabwicklungsansprüche geltend zu machen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei KSR ist spezialisiert auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern im Vorgehen gegen fehlerhafte Anlageberatung und bietet bundesweite Vertretung an. Wir sind bestens vertraut mit den Argumenten der Gegenseite und der aktuellen Rechtsprechung und stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung zur Verfügung.
Es ist wichtig, zeitnah zu handeln, da Schadensersatzansprüche verjähren können.
KSR Rechtsanwaltskanzlei
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90449 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de
Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall.
Sie möchten schnell Ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz und Rückabwicklung Ihrer Beteiligung erfahren?
Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten.
Zusammenfassung aller Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:
– Zeichnungsscheine und Verträge
– etwaige Korrespondenz mit der Gesellschaft
– Zahlungsnachweise
– Dokumentation, die Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente
– Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sow

