DFS Asset Management GmbH – DFS – “Die Finanzstrategen” – Anleger können ihr investiertes Geld zurückfordern

BaFin ordnet am 26. Februar 2026 der DFS – Asset Management GmbH (München), die unter “DFS – Die Finanzstrategen” auftritt, die sofortige Einstellung und Abwicklung ihres unerlaubten Einlagengeschäfts an.

Hintergrund

 

Das Unternehmen nahm Gelder ohne erforderliche Erlaubnis auf Basis von Verträgen über die Zeichnung sogenannter ‘Inhaber-Teilschuldverschreibungen’ (Serien 2021–2030) an, die nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft waren.

Dies stellt ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz dar. Ausserdem fordert die BaFin die unverzügliche Rückzahlung der angenommenen Beträge, die Maßnahme ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Laut Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein liegt damit ein erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft vor.

Damit betreibt die DFS – Asset Management GmbH ein Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Dies stellt ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Die Verträge über die Teilschuldverschreibungen sind somit nichtig, Anleger können ihr investiertes Geld zurückfordern.

Rückblick

 

Die BaFin untersagt mit Bescheid vom 22. Juli 2025 der DFS – Asset Management GmbH (Mannheim; auch „DFS – Die Finanzstrategen“) das unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft mit sofortiger Wirkung. DFS nahm auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen im Zusammenhang mit den von der D F S BANK BROKERS CO. L.L.C (Dubai, Vereinigte Arabische Emirate) emittierten „Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2024-2029“ entgegen, leitete sie an die Emittentin weiter und übermittelte Gelder für Zinszahlungen an Anleihegläubiger. Die hierfür erforderliche Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten lag nicht vor. Der Bescheid ist bestandskräftig.

Im Falle von Rückzahlungsverzögerungen oder wenn die DFS – Asset Management die Zahlungen nicht erfüllen kann, sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Vermittlerhaftung bei Fehlberatung

 

Ein Vermittler ist zur zutreffenden und umfassenden Aufklärung über die für den Anleger wesentlichen Umstände einer Geldanlage verpflichtet, also v. a. über die Risiken und die Funktionsweise der vorgestellten Anlage.

Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.

Schadensersatzansprüche können entstehen, wenn Anlageberater und Vermittler diese Aufklärungspflicht verletzen, Risiken verschweigen oder verharmlosen. Zudem ist eine Aufklärung über die mangelnde Eignung dieser Anlagen als Altersvorsorge und die Nichtinformation über anfallende Provisionen ein Verstoß gegen die Beratungspflicht.

Anleger könnten deshalb auch Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagevermittlung geltend machen, falls sie nicht angemessen über die Risiken aufgeklärt wurden.

Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR vertritt bereits zahlreiche geschädigte Mandanten, die in die Teilschuldverschreibungen investiert haben und bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an.  

 

Zusammenfassung wichtiger Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:

Verträge

– etwaige Korrespondenz

– Zahlungsnachweise

– Dokumentation: Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente

– Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB

 

Zur Kontaktaufnahme

Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.

 

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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