
Anlageberater sind rechtlich verpflichtet, ihre Klienten umfassend über die Risiken von Kapitalanlagen, insbesondere bei den ThomasLloyd Kapitalanlagen, stillen Beteiligungen und Infrastrukturfonds, aufzuklären. Dies umfasst ebenso die Aufklärung über das Totalverlustrisiko und die besonderen Risiken von Blindpool-Anlagen. Investoren, die nicht ausreichend informiert wurden, haben gute Chancen auf Schadensersatz, mit dem Ziel, so gestellt zu werden, als hätten sie die Anlage nie
