Project-Gruppe, Project-Fonds: Projektentwickler in der Krise

Die Probleme sind vielfältig. Steigende Baukosten, Fachkräftemangel, Lieferschwierigkeiten, Lieferengpässe und steigende Zinsen. Im Zusammenspiel sind diese Faktoren geeignet Projektentwicklungsunternehmen und Bauträger in Schwierigkeiten zu bringen, insbesondere wenn diese ihre Projekte nicht vollständig durchfinanziert haben sollten.

Wir haben in den letzten Jahren mehrere Projektentwickler gesehen, die Insolvenz angemeldet haben und es ist zu erwarten, dass weitere folgen werden.

Zu den prominenten Fällen gehören neben Gerch die Münchener Euroboden, die ihre Edel-Wohnhäuser gerne mit Stararchitekten wie David Chipperfield baut, und die ein Sanierungsverfahren begonnen hat, oder die Nürnberger Projekt Immobilien, die im August mit mehreren ihrer Projektgesellschaften den Gang zum Insolvenzrichter antreten musste.

Damit besteht Ungewissheit und zahlreiche Unsicherheiten für Anleger, die um die Fertigstellung ihrer Immobilien immer noch bangen.

Ausserdem konnten sich Anleger über die ebenfalls insolvente Tochtergesellschaft IWG Medical Real Estate an den „Medzentren“ beteiligen. Die IWG Medical Real Estate agiert nach Angaben auf ihrer Homepage als die Immobilienholding des IWG-Netzwerkes und versorgt die Projektgesellschaften mit dem nötigen Eigenkapital. Es werden Investitionsmöglichkeiten als Nachrangdarlehen angeboten.

Ungeachtet dessen tragen solche Anlageformen ohnehin nicht unerhebliche Risiken in sich.

Nachrangdarlehen stellen eine hochriskante Geldanlage dar und sind ungeeignet für sicherheitsorientierte Anleger. Dennoch werden solche Nachrangdarlehen nicht selten Anlegern angeboten, die eine solche Anlageform bis dato nicht kannten und sich mangels hinreichender Aufklärung der Risiken einer solchen Geldanlage nicht bewusst sind.

Gerade vorliegend ist es nicht nur der Anleger, der ein Nachrangdarlehen vergibt. Das von ihm zur Verfügung gestellte Kapital wird seinerseits wiederum als Nachrangdarlehen ausgereicht. Insofern droht sich das Verlustrisiko zu potenzieren. Denn Nachranggläubiger werden erst nach den „normalen“ Gläubigern bedient. Es droht oftmals der Totalverlust.

Weltweit stehen Entwickler vor ähnlichen Problemen und Deutschland ist kein Sonderfall dementsprechend.

In Australien gehört Porter Davis zu den Hausbauunternehmen, die in diesem Jahr wegen steigender Kosten und sinkender Nachfrage in Konkurs gegangen sind. In Schweden ist die steigende Anzahl der Insolvenzen auf einen Einbruch der Bautätigkeit zurückzuführen.

In Finnland dürfte die Zahl der Baubeginne auf ein Niveau sinken, das es seit den 1940er Jahren nicht mehr gegeben hat.

Nach Jahren der Niedrigzinsen, in denen das Geld auf der Suche nach Rendite in Immobilien floss, hat sich das Blatt gewendet. Bauträger wie Gerch konnten Projekt nach Projekt mit billigen Krediten finanzieren und auf einem Markt verkaufen, auf dem die Preise immer weiter stiegen.

Käufer stellt dies vor unvorhergesehene Herausforderungen. Dies reicht von der Frage der bereits erfolgten Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses oder dem Verkauf der bisherigen Immobilie über die Vermietung der als Kapitalanlage bis hin zur Verfolgung von Baumängeln und Ansprüchen aus dem Bauvertrag und schließlich auch der Konsequenzen von Baustopps oder Verzögerungen für die eingegangene Baufinanzierung und das Verhältnis zur finanzierenden Bank.

Project-Gruppe, Project-Fonds

Seit einigen Wochen erreichen uns zahlreiche Anfragen von Anlegern der Project-Gruppe aus Nürnberg und Umgebung, die nach der Insolvenz mehrerer Projektgesellschaften bei der Rückabwicklung ihrer Investitionen Hilfe suchen.

Viele haben in die PROJECT Fonds METROPOLEN 16 bis 20 und andere (Project Reale Werte Fonds 11 GmbH & Co. KG, Project Reale Werte Fonds 12 GmbH & Co. KG, Project Wohnen 14 geschlossene Investment GmbH & Co. KG) über Treuhänder vermittelte Immobilienanlagen investiert, womit sie indirekt an Entwicklungsprojekten in deutschen Metropolregionen teilnehmen.

Diese Fonds stellen alternative Investmentfonds dar, die in Sachwerte anstelle von Aktien und Wertpapieren investieren. Die Insolvenzen der Projektgesellschaften bedeuten zwar nicht direkt eine Insolvenz der PROJECT-Fonds selbst, wirken sich aber dennoch indirekt auf die Anleger aus, indem sie deren Handlungsmöglichkeiten stark einschränken, da sie keinen direkten Gläubigerstatus innehaben.

Dennoch könnten unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Risikoaufklärung oder aus der Prospekthaftung geltend gemacht werden.

Anleger sollten sich über ihre Rechte von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt aufklären lassen. Daher sollten betroffene Wohnungskäufer und Fondsanleger sich frühzeitig über ihre rechtlichen Risiken und Möglichkeiten anwaltlich beraten lassen.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.

Die Spezialisierung auf alle Rechtsfragen der Geld- und Vermögensanlage ermöglichen es uns unsere Mandanten gerade auch in Teilbereichen des Immobilienrechts sowie des Bau- und Architektenrechts kompetent zu beraten und zwar vom Kauf oder Bau einer Immobilie und der Ausgestaltung von Verträgen bis hin zum Verkauf oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages und der Finanzierung von Immobilien.

Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. 

Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

Es ist wichtig, zeitnah zu handeln, da Schadensersatzansprüche verjähren können.

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