Vorfälligkeitsentschädigung, Definition
Vorfälligkeitsentschädigung ist das Entgelt für die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens innerhalb der Zinsbindung. Sie entsteht, wenn der Kunde das Darlehen kündigt, um den Zinsverlust der Bank auszugleichen.
Bei Nichtauszahlung eines Darlehens wird eine Nichtabnahmeentschädigung fällig. Bei Kündigung durch die Bank, etwa wegen Zahlungsverzug des Kreditnehmers, entstand bisher ein Schadenersatzanspruch gegen den Kunden. Der BGH hat jedoch entschieden, dass bei einer bankseitigen Kündigung, auch bei Verbraucherimmobiliendarlehen, die Bank keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung hat.
Aktuelles BGH-Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Mai 2025 entschieden, dass eine von Sparkassen verwendete Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend ist (Az. XI ZR 22/24), wodurch Sparkasse-Kunden die Möglichkeit haben, bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen für vorzeitig zurückgezahlte Darlehen zurückzufordern.
Laut dem BGH müssen die maßgeblichen Parameter für die Berechnung nachvollziehbar dargestellt werden, insbesondere bei der Verwendung der sog. Aktiv-Passiv-Methode. Unzureichende Angaben führen dazu, dass die Sparkasse den Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung verliert.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die von einer Sparkasse geforderte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 7.600 EUR für die vorzeitige Ablösung eines Immobilienkredits über rund 135.000 EUR, der 2016 mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einem Sollzins von 1,4 % abgeschlossen wurde, unzulässig ist.
Dieses Urteil bekräftigt zudem, dass seit dem 21. März 2016 Kreditinstitute nicht nur über die Berechnung, sondern auch über die Laufzeit des Darlehens und das Kündigungsrecht der Verbraucher ausreichend informieren müssen, da andernfalls der Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt.
BGH Rechtsprechung zur Vorfälligkeitsentschädigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 11. Februar 2025 (Az.: XI ZR 32/24) entschieden, dass Banken nicht willkürlich den Tausch von Sicherheiten bei der frühzeitigen Rückzahlung eines Immobiliendarlehens ablehnen dürfen.
Diese verbraucherfreundliche Entscheidung stärkt die Rechte von Darlehensnehmern, die ihre Immobiliendarlehen vorzeitig zurückzahlen und dabei die Immobilie wechseln möchten, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu tragen.
Diese Entscheidung knüpft an eine frühere BGH-Rechtsprechung an (u. a. XI ZR 398/02).
Die Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung lohnt sich!
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Im Kreditrecht werden vielfältige Probleme behandelt, die sowohl für Kreditnehmer als auch für Kreditgeber von Bedeutung sind. Zu diesen gehören:
- Anforderungen an die Bonitätsprüfung von Kreditnehmern
- Rechte und Pflichten bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers
- Durchsetzung und Abwehr von Forderungen im Rahmen von Inkasso- und Zwangsvollstreckungsverfahren
- Forderungseinzug
- Fragen der Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren und Kreditkündigungen
- Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherdarlehensverträgen
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