Hintergrund
Die EV Digital Invest AG, eine börsennotierte Schwarmfinanzierungsplattform, steht vor der Insolvenz. Die Plattform, macht aktuell das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, ihren Mehrheitsaktionär, für die finanzielle Schieflage verantwortlich. Dieses hat eine vertraglich vereinbarte Auszahlung aus einem Darlehensvertrag überraschend verweigert, welche für die Begleichung einer außerordentlichen Verbindlichkeit notwendig war.
Die Verweigerung wird als vorsätzliche Verletzung des Darlehensvertrags sowie Treuepflichtverstoß angesehen. Die Finanzprobleme werden auch durch rechtliche Schritte enttäuschter Anleger verstärkt, die sich über das Forum Investmentcheck.Community bereits organisiert haben.
Nach gerichtlichen Entscheidungen gegen Projekte der Plattform, insbesondere „Atelier-Wohnungen an der Burg II“, kam es zu Vergleichsverträgen mit einem Lizenzpartner von Engel & Völkers. Trotz einer ersten Anzahlung herrscht durch die ausbleibende größere Schlusszahlung, die bis spätestens 30. Juni 2025 erfolgen sollte, große Unsicherheit unter den Geschädigten.
Nun hat die EV Digital Invest AG angekündigt, Insolvenzantrag zu stellen.
Dies hat bei Anlegern, die sich über die Crowdfunding-Plattform an Immobilienprojekten beteiligt haben, zur Besorgnis geführt.
Die betroffenen Anleger sollen nun ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche fehlerhafte Aufklärung über Risiken durch Anlageberater. Trotz der Insolvenz könnten Anlageberater als solvente Anspruchsgegner in Betracht kommen. Bereits in der Vergangenheit gab es gerichtliche Entscheidungen, die Anlegerschutz in ähnlichen Fällen stärkten. Ansprüche im Insolvenzverfahren können jedoch erst nach Eröffnung eines regulären Verfahrens geltend gemacht werden.
Anlegerschutz und rechtliche Regelungen
Sie stehen als Anlagevermittler in der Verantwortung den Kunden zutreffend und umfassend über das Anlageangebot aufzuklären. Vor allem sind auch die Risiken anschaulich darzustellen.
Auch müssen die beworbenen Aussagen zu einem konkreten Projekt auch zutreffend sein. Wenn herausgestellt wird, dass man das Projekt quasi auf Herz und Nieren geprüft und für gut befunden hat, so muss eine solche Prüfung auch aktuell erfolgt sein. Der Anlageinteressent muss sich darauf verlassen können, dass ihm aktuelle Daten und Analysen für seine Anlageentscheidung zur Verfügung gestellt werden.
Ist dies nicht der Fall kommen Schadensersatzansprüche des Anlegers gegen den Anlagevermittler in Betracht.
Das Scheitern von EV Digital Invest hat erhebliche negative Auswirkungen für die InvestorInnen, darunter Probleme bei der Kommunikation mit säumigen Emittentinnen und der Organisation von Zahlungen. Das Geschehene verdeutlicht das unterschätzte Risiko und die Bedeutung von Crowdfundingplattformen für Schwarmfinanzierungen –
– Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein, Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR.
Betroffene Anleger sollten daher im Falle des Ausbleibens von Zinszahlungen oder der vereinbarten Rückzahlung des Anlagebetrages sich nicht scheuen sich von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir auf die Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.
Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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