Auswege aus der fehlgeschlagenen Altersvorsorge - KSR Law
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Auswege aus der fehlgeschlagenen Altersvorsorge

In den vergangenen Jahren hat sich die Medienlandschaft v.a. darauf gestürzt, dass Bankkunden in vielen Fällen die Möglichkeit hatten und auch noch haben, durch Widerruf sich von ihrem hochverzinsten Darlehen zu trennen und Geld zu sparen.

Dabei ist etwas untergegangen, dass seit Jahren der BGH und auch die Instanzgerichte über Klagen von Versicherungskunden zu befinden haben, die der Überzeugung sind, dass die ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Belehrungen über ihr Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht fehlerhaft sind.

Im Falle einer unzureichenden Belehrung kann sich der Verbraucher auch nach Jahren durch Widerspruch bzw. Rücktritt von diesen oftmals schlecht sich entwickelnden Versicherungsverträgen trennen. Teilweise können hier mehrere tausend oder zehntausend Euro gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der eine Vielzahl von Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vertritt.

Ein solches Vorgehen ist auch bei sog. Nettopolicen möglich. Bei diesen schließt der Versicherungskunde beispielsweise einen Lebensversicherungsvertrag und gleichzeitig eine gesonderte Vermittlungsvereinbarung. Anders als bei einem herkömmlichen Vertrag sind die Provisionen des Versicherungsvermittlers nicht in die monatlichen Versicherungsbeiträge eingepreist, sondern gesondert durch den Kunden zu bezahlen. Nicht selten wird der Kunde unzureichend darauf aufmerksam gemacht, dass er unabhängig von der Laufzeit des Versicherungsvertrages die Provisionen vollumfänglich zahlen muss, er also diese Zahlungen auch leisten muss, wenn er sich schon nach kurzer Zeit von dem ggf. wenig lukrativen Versicherungen trennen möchte. Versicherungskunden bemerken dies oftmals erst, wenn sie von der Vermittlungsgesellschaft unter Hinweis auf die frühzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages eine Zahlungsaufforderung über mehrere tausend Euro Provisionen erhalten.

Betroffene Anleger können diesen Zahlungspflichten im Einzelfall durch Widerruf oder aber durch die Geltendmachung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung entgehen. Gleiches gilt für in den vergangenen Jahren recht beliebte Sparpläne z.B. in Gold, bei welchen Kunden ebenfalls zum Abschluss gesonderter Vermittlungsvereinbarungen / Vergütungsvereinbarungen veranlasst worden sind.

Somit bieten sich für enttäuschte Kunden von Altersvorsorgeprodukten wie Renten- und Lebensversicherungen sowie Sparplänen Möglichkeiten, den eingetretenen Schaden zu beseitigen oder doch zumindest zu mindern. Daher sollten sich betroffene Verbraucher von einem entsprechend spezialisierten Anwalt über ihre Rechte und Ansprüche aufklären lassen.