MonaCap - keine Bafin Erlaubnis - Anlagebetrug - KSR Law
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MonaCap – keine Bafin Erlaubnis – Anlagebetrug

MonaCap – Anlagebetrug: In einer zunehmend digital werdenden Welt, die auch global vernetzt ist, gehört Online-Handel mit Finanzinstrumenten zu einer bedeutenden Anlagemöglichkeit.

Monacap gilt als eine der aktuell bekanntesten betrügerischen Online-Trading-Plattformen.

Wir informieren Sie in diesem Artikel über die Gefahren von Monacap und ähnlichen betrügerischen Plattformen.

Es werden Schutzmaßnahmen vorgestellt und Schritte beschrieben, die Opfer von Anlagebetrug unternehmen können, um ihr Geld zurückzuerhalten.

Die BaFin warnt vor nicht genehmigten Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen durch das Unternehmen MonaCap auf ihrer Webseite monacap.net.

Firmen, die solche Dienste in Deutschland anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin, welche Firma MonaCap nicht besitzt.

Um sicherzustellen, dass Sie mit seriösen Online-Brokern handeln und nicht zum Opfer eines Betrugs (Online-Anlagebetrug) werden, sollten Mandanten auf solche Merkmale wie: 

  • Regulierung durch anerkannte Finanzbehörden
  • Transparente Geschäftsbedingungen
  • Glaubwürdige Kundenbewertungen
  • Professionellen Kundenservice achten

 

Warnsignale für Anlagebetrug

  • Unerwartete Kontaktaufnahmen
  • Unrealistisch hohe Renditeversprechen
  • Druck zur sofortigen Investition
  • Unklare Unternehmensdaten

 

Um Anlagebetrug vorzubeugen, empfehlen wir folgende Maßnahmen

  • Überprüfung der Regulierungsbehörde
  • Nutzung von Zwei-Faktor- Authentifizierung
  • Vorsicht walten lassen bei der Preisgabe von persönlichen Daten
  • Gründliche Recherche

Wenn Sie feststellen, dass Sie Opfer eines Kapitalanlagebetrugs durch Investitionen in Aktien, Fonds, Immobilien oder Unternehmen oder Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online-Trading-Plattformen geworden sind, ist es wichtig, schnell einen Rechtsexperten zu konsultieren. Der Experte kann Ihnen dabei helfen herauszufinden, ob und wie Sie Ihr investiertes Geld zurückbekommen und gegen die Verantwortlichen rechtlich vorgehen können.

Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Die Kanzlei KSR bietet spezialisierte Unterstützung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie des Kapitalanlage– und Kapitalmarktrechts, um Beweise zu sichern, Strafanträge korrekt zu stellen und Ihre Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren durchzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Main Donau Park

Gutenstetter Str. 2

90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10

E-Mail: info@ksr-law.de

Sie möchten schnell Ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz und Rückabwicklung Ihrer Beteiligung erfahren? Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten.