Multi Asset Portfolio Fonds - Übernahmeangebot ihrer Fondsanteile durch die M. Plus Life Sciences AG - Namensaktien - KSR Law
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Multi Asset Portfolio Fonds – Übernahmeangebot ihrer Fondsanteile durch die M. Plus Life Sciences AG – Namensaktien

Multi Asset Portfolio Fonds: Rechtsanwalt Siegfried Reulein warnt MAP-Fonds Anleger vor vorschnellen Übernahmeangeboten ihrer Fondsanteile durch die M. Plus Life Sciences AG.

Die bisherige enttäuschende Performance der MAP-Fonds und das Fehlen eines Emissionsprospekts bei der Übernahmeofferte, der die Anleger über Risiken und andere relevante Faktoren informieren würde, sind besorgniserregende Anzeichen.

Die BaFin hat den Verdacht, dass M. Plus Life Sciences AG in Deutschland ohne den erforderlichen Prospekt Namensaktien im Austausch gegen Fonds-Anteile öffentlich angeboten hat. Ein solches Angebot verstößt gegen die Prospektpflicht laut EU-Prospektverordnung, sofern keine Ausnahmen vorliegen. In Deutschland ist das öffentliche Anbieten von Wertpapieren ohne einen von der BaFin gebilligten Prospekt grundsätzlich untersagt. Die BaFin prüft im Rahmen des Prospektbilligungsverfahrens, ob ein Prospekt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, jedoch nicht dessen inhaltliche Richtigkeit oder die Seriosität des Emittenten.

Haftung der Prospektverantwortlichen

Anbieter und Emittenten von Wertpapieren haften bei pflichtwidriger Nichtveröffentlichung eines Prospekts gemäß § 14 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG). Die Verantwortlichen für den Prospekt haften gemäß §§ 9 und 10 WpPG für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben im Wertpapierprospekt. Bei Verstößen gegen die Prospektpflicht können Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro oder drei Prozent des Gesamtumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, sowie bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils, verhängt werden.

Im vorliegenden Fall können fehlende oder fehlerhafte Informationen Schadenersatzansprüche auslösen. Anleger sollten daher die Risiken eines Aktientauschs sorgsam abwägen und anwaltlich prüfen lassen, ob Schadenersatzansprüche, möglicherweise gegen Anlageberater wegen mangelhafter Aufklärung, geltend gemacht werden können.

Wenn Sie feststellen, dass Sie Opfer eines Kapitalanlagebetrugs durch Investitionen in Festgeldanlagen,  Aktien, Fonds,  Immobilien oder Unternehmen geworden sind, ist es wichtig, schnell einen Rechtsexperten zu konsultieren. Der Experte kann Ihnen dabei helfen herauszufinden, ob und wie Sie Ihr investiertes Geld zurückbekommen und gegen die Verantwortlichen rechtlich vorgehen können.

Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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