Keine Pflicht zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei fehlerhafter Information bei Vertragsschluss - KSR Law
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Keine Pflicht zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei fehlerhafter Information bei Vertragsschluss

Darlehensverträge werden regelmäßig für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Es wird ein fester Zins für diesen Zeitraum vereinbart. Bankkunde und Bank sind hieran gebunden. Vor Ablauf der Zinsbindung kommt nur in Ausnahmefällen eine Beendigung des Darlehens in Betracht. Kündigt der Darlehensnehmer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Eine Bank ist verpflichtet bei Vertragsschluss den Darlehensnehmer zutreffend über die Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufzuklären. Macht die Bank dies nicht ordnungsgemäß zum Nachteil des Kunden so verliert die Bank ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Dies hat der BGH nun in einer aktuellen Entscheidung vom 28.07.2020 – XI ZR 288/19 – klargestellt. Die Bank hat auch keine Möglichkeit diesen Fehler zu heilen und durch eine nachträgliche korrekte Aufklärung über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einen Anspruch gegen den Kunden auf Zahlung einer solchen Entschädigung zu begründen. Dem steht die gesetzliche Regelung im Wege.
Insofern muss sich der Verbraucher, der die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden möchte, nicht darauf verweisen lassen, dass er sich diese ersparen kann, wenn er bei Abschluss des Vertrages unzureichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist (hierzu zählt auch die fehlerhafte Belehrung über die Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung) und von seinem ggf. noch fortbestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Somit wird ihm die Unsicherheit genommen, dass er sich tatsächlich wirksam durch Widerruf von dem Vertrag gelöst hat.
Darlehensnehmer, die sich von ihrem Darlehensvertrag vorzeitig lösen möchten und hierbei die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden möchten, sollten sich daher frühzeitig von einem auf dem Gebiet des Bankrechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Ggf. können sie auf Grundlage dieser Entscheidung des BGH sehr viel Geld sparen.