KSR erstreitet Urteil für Schrottimmobiliengeschädigten - KSR Law
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KSR erstreitet Urteil für Schrottimmobiliengeschädigten

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Entscheidung vom 25.04.2017 – 9 O 2688/15 – einem von der KSR Rechtsanwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, vertretenen Schrottimmobiliengeschädigten Recht gegeben und den Verkäufer einer solchen Schrottimmobilie zur Rückabwicklung des Kaufes, mithin Schadensersatz und Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten, v.a. gegenüber der finanzierenden Bank, verurteilt.

Der Verkäufer der Wohnung hatte im Jahre 2011 ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen in Schwabach zunächst für EUR 160.000,00 von einem Dritten erworben. Eine dieser drei Wohnungen hat er sodann an den arglosen Kläger im hiesigen Gerichtsverfahren für EUR 172.000,00 weiterveräußert.

Ein von dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingeschalteter Sachverständige hat den Verkehrswert der Immobilie im Kaufzeitpunkt auf EUR 67.500,00 (ca. 39 % des Kaufpreises) beziffert.

Das Gericht hat hierauf folgerichtig festgestellt, dass damit von einer sittenwidrigen Überteuerung der Wohnung auszugehen ist, da ein grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert der Immobilie festzustellen ist. Dies ist der Fall, wenn der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung.

Gerade der seit einigen Jahren andauernde Immobilienboom lockt auch einige schwarze Schafe an. Hierzu zählen sowohl Verkäufer als auch Vermittler solcher Immobilien, die ihre Kunden mit steuerlichen Vorteilen, sicheren Mieteinnahmen und einer umfassenden Betreuung bei der Abwicklung, insbesondere der Vermittlung einer regelmäßig notwendigen Darlehensfinanzierung bei einer Bank, versuchen einen solchen Kauf schmackhaft zu machen. Die Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Verkehrswert (letzterer entspricht nicht selten dem Kaufpreis, zu welchem der Verkäufer die Wohnung zuvor selbst erworben hat) teilen sich Verkäufer und Vermittler untereinander auf.

Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth macht deutlich, dass geschädigte Betroffene nicht schutzlos sind und sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen sollten.