In den nächsten zehn Jahren findet der größte Vermögenstransfer der Geschichte statt, bei dem das Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden.
Unternehmensnachfolge: Vererbung von GmbH-Anteilen
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, insbesondere bei der Vererbung von GmbH-Anteilen, erfordert eine frühzeitige und sorgfältige Planung, um rechtliche, steuerliche und praktische Probleme zu vermeiden. Ungeklärte Nachfolgeregelungen können zu Streitigkeiten unter Erben, Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft und steuerlichen Belastungen führen, die das Unternehmen gefährden.
Durch die Einbindung eines spezialisierten Anwalts sowie eines erfahrenen Steuerberaters können maßgeschneiderte Lösungen entwickelt werden, die sowohl den Fortbestand des Unternehmens als auch den Familienfrieden gewährleisten.
Bei der Übertragung von Familienunternehmen geht es oft um Millionen – und ein einziger rechtlicher Faktor entscheidet darüber, wie viel davon an weichende Abkömmlinge fließt: die 10-Jahres-Frist des § 2325 Abs. 3 BGB. Lebzeitige Schenkungen werden dem Nachlass zur Berechnung des Pflichtteils hinzugerechnet und schmelzen erst nach zehn Jahren ab – doch nur, wenn diese Frist überhaupt zu laufen beginnt. Wer sich den Genuss des übergebenen Vermögens vorbehält, etwa durch Nießbrauch oder Wohnrecht, blockiert diese schützende Frist ungewollt.
Ein neues BGH-Urteil (BGH, Urt. v. 24.06.2026 – IV ZR 141/25) ändert jetzt die Spielregeln: Ein Leibrentenversprechen hemmt den Fristlauf nicht – selbst wenn die Rente sich am Ertrag des übergebenen Gegenstandes orientiert.
Das eröffnet Unternehmerfamilien völlig neue Gestaltungsmöglichkeiten, um Pflichtteilsergänzungsansprüche zu minimieren und das Unternehmen zu schützen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei KSR aus Nürnberg bietet umfassende Unterstützung bei der Gestaltung des Nachlasses, unter Berücksichtigung erbrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte. Dies umfasst die Erstellung von Testamenten, die Beratung bei Erbverträgen, die Klärung von Anfechtungsmöglichkeiten und die Unternehmensnachfolge. Gerade bei emotional aufgeladenen Erbengemeinschaften kann es sinnvoll sein, dass die Erben sich anwaltlich vertreten lassen, damit in sachlicher Form die Erbauseinandersetzung zum wirtschaftlichen Vorteil aller Erben erfolgen kann.
Unser Team unterstützt Sie sowohl bei der Regelung von Nachlässen als auch bei Erbauseinandersetzungen und der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, gerichtlich wie außergerichtlich.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Main Donau Park
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Im Erbrecht beraten und vertreten wir als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg seit über 20 Jahren unsere Mandanten umfassend in allen rechtlichen Fragen und Aspekten. Dies reicht von der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) bis zur Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen über Erbteile, Pflichtteilsrechte oder Vermächtnisse.
Wir bieten Unterstützung bei Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen sowie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. Zusätzlich beraten wir zur vorweggenommenen Erbfolge und zu steuerlichen Fragen im Erbfall.
