BSQ Bausparkasse - KSR Law
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BSQ Bausparkasse

In Zeiten niedriger Zinsen versuchen immer mehr Bausparkassen, sich von hochverzinsten Altverträgen zu trennen. Das ist für Bausparer, die bei Abschluss des Bausparvertrages noch mit einer Sparanlage geworben wurden, vielleicht für die Sicherheit und lange Laufzeit des Bausparvertrages sogar niedrigere Zinsen in Kauf genommen haben, nun besonders ärgerlich, da es aktuell nahezu unmöglich ist, so gut verzinste und sichere Anlagen zu finden, wie einen alten Bausparvertrag.

Besonders kreativ wird hier die BSQ Bauspar AG, die versucht, mit jeglichen Argumenten die Auszahlung der Bonuszinsen zu verweigern.

Die Bausparbedingungen fordern für die Auszahlung einen Verzicht auf das zugeteilte Bauspardarlehen.

Die BSQ kündigt entweder nach Vollbesparung (wenn das angesparte Guthaben die vereinbarte Bausparsumme überschreitet) oder 10 Jahre nach Zuteilungsreife (also 10 Jahre nach dem erstmals mitgeteilten Datum für die Zuteilung).

Bei Vollbesparung verweigert die BSQ die Bonuszinsen ohne Ausnahme. Bei einer Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife verweigert sie den Bonuszins, wenn innerhalb der 6-monatigen Kündigungsfrist nicht der Verzicht auf das Bauspardarlehen schriftlich und nachweisbar erklärt wird. Hier gibt es noch einige individuelle Varianten, je nachdem, wie der Bausparer auf die Kündigung reagiert hat. In allen Fällen führt dies jedoch dazu, dass nur das Bausparguthaben ohne Zinsen ausgezahlt wird.

Die KSR Rechtsanwaltskanzlei vertritt hier eine Vielzahl von Bausparern und hat bereits vor dem Amtsgericht Nürnberg ein rechtskräftiges Urteil vom 14.09.2017 – Az.: 31 C 160/17 – erstritten, in welchem die BSQ Bauspar AG zur Zahlung sämtlicher Bonuszinsen verurteilt worden ist.