DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II – vorläufige Insolvenzverwaltung

Gemäß § 21 InsO hat das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung mit Beschluss vom 2. September 2026, 14:10 Uhr zur Sicherung des Schuldnervermögens, angeordnet.

Was bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung für den Fonds?

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach § 21 InsO ist ein Sicherungsinstrument. Das Gericht schützt damit das Vermögen der Fondsgesellschaft davor, in dieser Krisenphase weiter geschmälert oder unkontrolliert verschoben zu werden. Das Insolvenzverfahren ist damit noch nicht eröffnet.

Rechtlich bleibt die Fondsgesellschaft zwar handlungsfähig, ihre Geschäftsführung darf aber nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter verschafft sich jetzt einen Überblick über das Vermögen, die Verbindlichkeiten und die laufenden Verträge des Fonds. Er prüft insbesondere, ob eine Fortführung des Fondsbetriebs in geordneter Form möglich ist oder ob nur eine geordnete Abwicklung infrage kommt.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II – GmbH & Co. geschlossene InvKG markiert einen Wendepunkt für alle Anleger. Je früher Ihre individuelle Situation juristisch geprüft wird, desto besser lassen sich Fehler vermeiden und Ihre Position sichern. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung an diesem oder einem anderen geschlossenen Fonds haben, können Sie sich gerne an KSR Rechtsanwaltskanzlei, RA/FA für Bank und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein wenden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, München, bestellt.

Unterschied: Vorläufige Insolvenzverwaltung und eröffnete Insolvenz

Viele Anleger gehen davon aus, dass mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters das Insolvenzverfahren bereits eröffnet sei. Das ist nicht zutreffend: In der vorläufigen Phase prüft das Gericht zunächst, ob ein Insolvenzgrund wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt und ob genug Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Erst mit dem Eröffnungsbeschluss beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren mit allen Rechten und Pflichten der Beteiligten.

Hintergrund

In einem Anlegerschreiben kündigt die Geschäftsführung des DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II den Insolvenzantrag für den geschlossenen US-Immobilienfonds an.

Zwischen 2021 und Ende 2025 haben 1.187 Anleger insgesamt 58 Millionen US-Dollar in den DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II investiert. Der Fonds hatte sich mittelbar an einer noch zu errichtenden Labor- und Büroimmobilie in Boston beteiligt. Die Beteiligung entwickelte sich für die Investoren nicht wie erwartet: Stattdessen zeigt der Geschäftsbericht für 2024 das Gegenteil: Der Nettoinventarwert ist um 59 Prozent eingebrochen, das finanzierte Laborgebäude in Boston steht seit seiner Fertigstellung leer, und die Wirtschaftsprüfer von KPMG sprechen von erheblichen Unsicherheiten bei der Vermarktung und Liquiditätssicherung und haben bereits im Dezember 2025 massive Zweifel an der Rettung des Fonds dokumentiert.

DF Deutsche Finance Investment GmbH: BaFin ordnet Auskünfte und Sonderbeauftragten an

DF Deutsche Finance Investment GmbH: BaFin bestellt Sonderbeauftragten und ordnet die Erteilung von Auskünften und Vorlage von Unterlagen an. Mithilfe der Auskünfte und Unterlagen will sich die BaFin ein eigenes Bild von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung geschlossener Publikumsfonds verschaffen, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verantwortet werden. Zudem hat die Bafin in diesem Zusammenhang einen Sonderbeauftragten bestellt, der ihre Anordnung überwacht.

Rechtliche Grundlage der BaFin-Befugnisse bei Investmentfonds

Die Eingriffsbefugnisse der BaFin gegenüber Kapitalverwaltungsgesellschaften sind im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt. Die Behörde hat den gesetzlichen Auftrag, Missständen entgegenzuwirken, die die ordnungsgemäße Verwaltung von Investmentvermögen oder den Vertrieb von Fondsanteilen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken können. Um dies zu prüfen, kann sie von der Gesellschaft weitreichende Auskünfte verlangen, Unterlagen anfordern und Prüfungen anordnen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Sonderprüfer oder Sonderbeauftragte einzusetzen, die unabhängig überprüfen, wie die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihre Aufgaben erfüllt. Flankiert werden diese Spezialvorschriften durch das Kreditwesengesetz (KWG), das der BaFin ebenfalls weitreichende Informations- und Eingriffsbefugnisse gegenüber beaufsichtigten Instituten einräumt. Für Anleger ist wichtig: Die BaFin handelt nicht im Einzelfall für einzelne geschädigte Anleger, sondern zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Marktes und des kollektiven Anlegerschutzes.

Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost dargestellt, können dem Anleger Schadenersatzansprüche zustehen. Ebenso müssen die Anlageberater über Provisionen aufklären, die sie für die Vermittlung der Kapitalanlage erhalten. Nach der Rechtsprechung müssen Anleger grundsätzlich darüber informiert werden, wenn Banken oder Berater Rückvergütungen oder sogenannte „Kick-backs“ erhalten.

Ein Anlagevermittler ist verpflichtet den Anleger zutreffend und umfassend über die Risiken und die Funktionsweise der von ihm vorgestellten Kapitalanlage aufzuklären. Unterlässt er dies, so kann der Anleger im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem geschlossenen Anlagevermittlungsvertrag geltend machen.

Prospekthaftung: Verkaufsprospekt des Fonds

Neben der individuellen Beratung kommt möglicherweise eine Haftung wegen fehlerhafter oder unvollständiger Prospekte in Betracht (sogenannte Prospekthaftung). Der Verkaufsprospekt muss die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der Beteiligung richtig und vollständig darstellen, damit Sie als Anleger eine fundierte Entscheidung treffen können. Werden Risiken verharmlost, werden Interessenkonflikte verschwiegen oder ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu optimistisch, kann das eine Haftung der Prospektverantwortlichen auslösen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu geschlossenen Immobilien- und Medienfonds zeigt immer wieder, dass unzutreffende oder schöngerechnete Prognosen Schadensersatzansprüche begründen können. Ob beim DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II Prospektfehler vorliegen, lässt sich nur durch eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Analyse der Unterlagen klären. Dies umfasst neben dem Prospekt auch Beitrittserklärungen, Zeichnungsscheine und etwaige Informationsblätter.

Anleger der DFG haben bereits in Vergangenheit der Rechtsanwaltskanzlei KSR über ausbleibende Ausschüttungen berichtet.

DFG arbeitet in Gewinnprognosen mit „Gesamtgewinn-Angaben“, sodass offenbleibt, in welche Zielfonds das angelegte Geld fließt.

Die Rechtsanwaltskanzlei KSR bietet rechtliche Beratung und individuelle rechtliche Prüfung ihres Anliegens und Vertretung für betroffene Kapitalanleger und Investoren.

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst strategische Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.

 

Zur Kontaktaufnahme

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren auf die strategische Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken im Vordergrund.