Grauer Kapitalmarkt und Anlagebetrug, geschlossene Fondsanlagen - KSR Law
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Grauer Kapitalmarkt und Anlagebetrug, geschlossene Fondsanlagen

Die durch Anlagebetrug verursachten Schäden steigen kontinuierlich weiter an. In der Regel ist das Geld nicht weg, sondern wechselt nur den Besitzer und es besteht durchaus eine Möglichkeit über eine fachliche Expertise eines Fachanwaltes für Anlagebetrugsfälle auch dieses zu finden und sicherzustellen.

Geschlossene Fonds (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds, Lebensversicherungsfonds, Schifffonds, Dachfonds)

Geschlossene Fondsanlagen erfreuen sich seit vielen Jahren bei Banken und Sparkassen aber auch freien Anlagevermittlern und Anlageberatern großer Beliebtheit. Dies ist nicht unbedingt der Kundenzufriedenheit, sondern dem Umstand geschuldet, dass mit dem Vertrieb dieser Anlageform Provisionen in beträchtlicher Höhe erwirtschaftet werden können.

Anlegern wird diese Form der Geldanlage als sicher und risikolos dargestellt, obgleich es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, der naturgemäß das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Selbst bereits vereinnahmte Ausschüttungen müssen Anleger im Zweifelsfall bei einer solchen Kommanditbeteiligung wieder erstatten, soweit diese Ausschüttungen keine Gewinne darstellen, sondern nur aus der Liquidität der Gesellschaft erbracht werden.

In diesem Falle lebt die Kommanditistenhaftung wieder auf, welche bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Beteiligung fortbesteht.

Werden Anleger über diese Verlust- und Haftungsrisiken oder andere sich aus der konkreten Beteiligung ergebenden Risiken nicht zutreffend aufgeklärt, so kommt eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater oder Anlagevermittler bzw. die vermittelnden Banken und Sparkassen in Betracht.

Letztere können auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Nicht selten finden sich in den Verkaufsprospekten zu den einzelnen Fondsanlagen Fehler, so dass auch eine Inanspruchnahme von Treuhändern, Initiatoren oder anderen Prospektverantwortlichen in Betracht kommt.

Anlagebetrug und Grauer Kapitalmarkt

Tausende Anleger verlieren jedes Jahr einige Milliarden Euro durch Investitionen am Grauen Kapitalmarkt oder weil sie Opfer von Anlagebetrug geworden sind.

Bankkunden vertrauen regelmäßig der Fachkunde ihrer Bank im Bereich der Geldanlage. Daher schließen sie nicht selten einen Vermögensverwaltungsvertrag ab, auf dessen Grundlage die Bank für den Kunden Anlagegeschäfte tätigen kann. Im Falle der schuldhaften Schlechterfüllung eines Vermögensverwaltungsvertrages oder einer dem Abschluss eines solchen Vertrages vorgelagerten Anlageberatung kann ein Bankkunde Schadensersatzansprüche gegen die verwaltende Bank geltend machen.

Nicht nur Banken und Sparkassen bieten mittlerweile Vermögensverwaltungsmodelle an. Solche Angebote finden sich mittlerweile auch auf dem Grauen Kapitalmarkt. Gerade solche Angebote sind mit besonderer Vorsicht zu behandeln, da nicht selten Anbietern die notwendige KWG-Erlaubnis für ein solches Angebot fehlt. Auch hier betreuen wir geschädigte Anleger aus ganz Deutschland.

Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger aus ganz Deutschland und unterstützen sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Anlagevermittler, Anlageberater, Verkäufer und Hintermänner solcher Kapitalanlageangebote. Hierzu zählen insbesondere geschlossene Fondsanlagen, Verkauf von Lebensversicherungen, partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen, Genussscheine, Vermögensverwaltungsmandate, Ökologische Investitionen in Photovoltaikanlagen u.a.

Schrottimmobilie: Vorgehen der Betrüger

Unerfahrene Geldanleger werden durch unseriöse Versprechen von großen Geschäften und noch größeren Gewinnen in die Falle gelockt. Besonders Investitionen in Kryptowährungen oder Immobilienfonds erscheinen vielversprechend, unterstützt durch professionell wirkende Webseiten mit trändigen Layouts. Hinter diesem Schein verbirgt sich jedoch oft Betrug:

Auf gefälschten Tradingplattformen wird den Anlegern eine rasche Vermögenssteigerung vorgegaukelt, um sie zu weiteren Investitionen zu bewegen. Das eingezahlte Geld fließt allerdings in kriminelle Kanäle, ohne tatsächlich angelegt zu werden.

Versuche, sich die vermeintlichen Gewinne auszahlen zu lassen, enden häufig in Ausflüchten oder der Forderung nach Zahlung angeblicher Steuern, ohne dass die Anleger je ihr Geld zurücksehen.

Swap-Geschäfte

Gerade bei Zins-Währungs-Swaps wurde nicht selten der Anleger beruhigt und ihm in Aussicht gestellt, dass im Falle einer ungünstigen Währungsentwicklung ein Umstieg in eine andere Währung jederzeit möglich sei oder das Geschäft einfach verlängert werden würde und sich daher etwaige Verluste nie realisieren würden.

Wir vertreten mittelständische Unternehmen aber auch Privatleute gegenüber Banken. Dabei ist Gegenstand der Vertretung zum einen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere die Rückforderung gezahlter Gelder, aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche der beratenden Banken.

Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR

Main Donau Park 
Gutenstetter Str. 2
3. Stock
90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.

Werden Sie ein Teil unserer erfolgreichen Anlegerschutzgemeinschaft! 

Wenn Sie auch ein Opfer von Falschberatung oder Fehlinformation im Bereich Geldanlage und Investment geworden sind, zögern Sie als Opfer nicht einen spezialisierten Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Rechte einzuschalten.